Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Märkischer Kreis – Der Landrat) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.kids-mk.de/.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 27.09.2023 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 27.09.2023 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Angaben gemäß § 5 TMG:
Märkischer Kreis – Der Landrat
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: +49 (0) 2351 966-60
Telefax: +49 (0) 2351 6866
E-Mail: poststelle@maerkischer-kreis.de
https://www.kids-mk.de/contact/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
– Interaktive Karte des Kreises
– Eingebettete Videos
– Dokumente zum Download
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Die Funktionalität der interaktiven Karte des Kreises ist nicht ohne weiteres abbildbar.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Videos und Dokumente zum Download wurden von externen Partnern bereitgestellt.
Evaluationsmethode
Anstelle der Karte kann die Navigation auch über das Menü erfolgen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.09.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.09.2023 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de



Das Wappen von Schalksmühle besteht aus drei Teilen. Im oberen Teil siehst du ein halbes schwarzes Schaufelrad vor goldenem Hintergrund, im unteren Teil drei zu einem Strauß zusammengestellte grüne Stechpalmenblätter. In der Mitte befindet sich der sogenannte märkische Schachbalken. Das sind die drei Reihen mit den rot-silbernen Quadraten. Diese kennst du vielleicht schon von anderen Wappen.





Das Wappen der Stadt Balve besteht aus zwei Teilen: Der linke Teil zeigt ein halbes schwarzes Kreuz auf weißem Hintergrund. Auf der rechten Hälfte sieht man einen halben weißen (= silbernen) Adler mit gelbem (= goldenem) Schnabel und gleichfarbigen Krallen. Der Flügel des Adlers ist gespreizt, der Schnabel und die Krallen sind weit geöffnet. Wie viele andere Wappentiere macht er einen sehr angriffslustigen Eindruck.


Das Wappen der Stadt Altena besteht aus zwei Teilen: Der untere Teil zeigt den märkischen Schachbalken, so wie du ihn vielleicht von anderen Wappen kennst – und natürlich auch vom Wappen des Märkischen Kreises!